- Von uns gelieferte Produkte sind ausnahmslos für die bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte im Regelfall ohne Montageanleitung geliefert werden. Der Einbau darf ausschließlich durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen. Es besteht keine Gewähr bei ungeeigneter, unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung.
- Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbelege etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
Hersteller | Modell | Typ | Leistung | Hubraum | Baujahr | HSN TSN | Einschränkungen |
OE-Nummern
MERCEDES-BENZ 000 510 12 90,
MERCEDES-BENZ 170 830 02 58,
MERCEDES-BENZ 170 830 06 58,
MERCEDES-BENZ A 170 830 02 58,
MERCEDES-BENZ A0005101290,
MERCEDES-BENZ A1708300658