- Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbelege etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
- Von uns gelieferte Produkte sind ausnahmslos für die bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte im Regelfall ohne Montageanleitung geliefert werden. Der Einbau darf ausschließlich durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen. Es besteht keine Gewähr bei ungeeigneter, unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung.
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Pol-Anzahl:
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3
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Hersteller:
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VEMO
Telefon:
+49 (0) 441 21020-0
Straße, Hausnr:
Karlstr. 19
PLZ, Ort:
26123 Oldenburg
OE-Nummern
CHRYSLER 04799758,
CHRYSLER 04799758AC,
CHRYSLER 04799758AD,
CHRYSLER 04799758AF,
CHRYSLER 4799758,
CHRYSLER 4799758AB,
CHRYSLER 4799758AD,
CHRYSLER 4799758AF,
CHRYSLER 5016222AA