Artikelvergleich
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur neue und unverbaute Ware zurück nehmen.
Gutachten / ABE
Wenn nicht gesondert aufgeführt, reduziert sich bei Fahrzeugen, die ab Werk mit einem Sportfahrwerk ausgestattet sind, die im Katalog angegebene Tieferlegung um das Maß der werkseitigen Tieferlegung.
Wenn nicht gesondert aufgeführt, sind Fahrzeuge, die ab Werk mit einem höhergelegten Fahrwerk ausgestattet sind (z.B. Offroad-Charakter, Crossover oder Schlechtwegepakte), von der Verwendung unserer Produkte ausgeschlossen.
Für die Artikel- / Fahrzeugzuordnung sind die Angaben im Teilegutachten oder der ABE maßgeblich. Hierzu ist u.a. die EG-Betriebserlaubnisnummer (Punkt "K" im Fahrzeugschein oder auf dem Typenschild des Fahrzeugs zu finden!) mit den Angaben im Gutachten zu vergleichen. Zugrunde gelegt werden muss dabei immer das jeweilig aktuellste
Bitte prüfen Sie vor der Montage mittels Teilegutachten / ABE, ob die gelieferten Artikel (siehe Teilekennzeichnung) für Ihr Fahrzeug (siehe Verwendungsbereich) zugelassen sind.
Bei Abweichungen dürfen die Teile nicht eingebaut werden – bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Verkäufer.
Wir empfehlen den Einbau unserer Produkte nur in einer qualifizierten Werkstatt durchführen zu lassen, die über entsprechendes geschultes Personal sowie die benötigten Spezialwerkzeuge verfügt.
Die Einbaulage können Sie an der Bedruckung „ablesen“ – lassen Sie die Feder so einbauen, dass Sie die Bedruckung lesen können. - Die Nummer darf nicht "auf dem Kopf stehen".
Nach erfolgter Montage der Feder/Fahrwerkskomponenten ist zwingend eine Überprüfung der Radeinstellwerte notwendig.
Sollten die Serienstoßdämpfer nicht mehr voll funktionsfähig sein und spürbar in ihrer Wirkung nachgelassen haben, empfehlen wir bei Einbau der Tieferlegungsfedern unbedingt den Austausch gegen neue Serienstoßdämpfer oder Sportstoßdämpfer. Das kann bereits ab 40.000 km Dämpferlaufleistung erforderlich sein.
Bei Sportline Federn empfehlen wir den Einbau von Sportstoßdämpfern wie z.B. Bilstein B8.
Es sind alle Räder/Reifenkombinationen verwendbar, die von den Rädertypprüfstellen freigegeben sind. Die Auflagen im Rädergutachten bzw. Räder-ABE sind einzuhalten, mit Ausnahme der Forderung nach Serienfahrwerk.
Je nach Motorisierung, Getriebe, Ausstattung und Toleranzen des Fahrzeuges kann die Tieferlegung um einige mm von den angegebenen Werten abweichen.
Das Maß der Tieferlegung reduziert sich immer um das Maß einer werkseitigen Tieferlegung.
Die Verwendbarkeit unserer Produkte bezieht sich auf serienbelassene Fahrzeuge. Bei Umbauten und Sonderzubehör (Betrifft auch Serienzubehör!) wie z.B. dem Einbau einer Sonderbremsanlage (z.B. Keramik-Bremslanlage), Räder-Zenralverschluss, Sportfahrwerk, LPG-Anlage etc. können unsere Produkte u.U. nicht verwendet werden.
Die angegebenen Maße beziehen sich auf serienbelassene Neufahrzeuge. Messpunkte: Senkrechter Abstand von Mitte der Radnabe bis zur Kotflügelunterkante. Grundsätzlich sind die angegebenen Maße Sollwerte, welche je nach Fahrzeug variieren können.
Wenn das Serien-Fahrwerk über eine elektronische Dämpferregelung verfügt, entfällt deren Funktionalität bei Verwendung von B12- oder Pro-Street-S-Fahrwerken. - Die im Bordcomputer angezeigte Fehlermeldung kann durch eine Vertragswerkstatt abgestellt werden. Wenn für Ihr Fahrzeug verfügbar, empfehlen wir die Verwendung von Pro-Tronic zur Unterdrückung der Fehlermeldung.
18
Außer Fahrzeuge mit Niveauregulierung.
20
Außer Fahrzeuge mit Allrad-/4WD- Antrieb.
171
Für Fahrzeuge mit Verbundlenker-Hinterachse (Starrachse)
Hersteller | Modell | Typ | Leistung | Hubraum | Baujahr | HSN TSN | Einschränkungen |
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Verwendungsnummern